Lebensdauer

Wissenswertes zu langlebigen Kunststoffschächten und -rohren aus PP.

Verschiedene, nebeneinander aufgereihte Kunststoffschächte auf einer Baustelle

Lebensdauer

Wissenswertes zu langlebigen Kunststoffschächten und -rohren aus PP.

Mindestens 100 Jahre attestierte Lebensdauer


Systeme wie AWADUKT PP aus 100 % hochwertigem Polypropylen punkten durch ihre unschlagbare Langlebigkeit. Einmal verlegt und dann 100 Jahre Ruhe. Das ist aber noch nicht alles. Denn: Ein langer Lebenszyklus ermöglicht auch lange Abschreibungszeiträume und damit geringe Abschreibungskosten.


Die langlebige REHAU Lösung

REHAU ist der erste Anbieter einer kompletten Kanalnetzlösung, für die die LGA Nürnberg durchgängig 100 Jahre Lebensdauer attestiert.

100 Jahre Lebensdauer im LGA-Gutachten


AWADUKT Rohre bleiben 100 Jahre intakt, ohne Einschränkungen. Der TÜV Rheinland bzw. die LGA (Landesgewerbeanstalt) Nürnberg haben das gutachterlich bestätigt. Ein Garant für die Langlebigkeit ist der hochwertige, ungefüllte Werkstoff Polypropylen. Zusammen mit der hohen Mindestwanddicke nach DIN EN 1852, bildet das die Basis für ein bislang einzigartiges Gutachten: Laut der Landesgewerbeanstalt (LGA) Nürnberg erreichen die Hochlastkanalrohrsysteme AWADUKT PP SN10/16 von REHAU eine Lebensdauer von mindestens 100 Jahren. Das Gleiche gilt auch für AWASCHACHT PP DN 1000. Basis für das LGA-Gutachten sind unter anderem Studien zum Langzeitverhalten des hochwertigen Polypropylens sowie umfangreiche rechnerische Überprüfungen des eingebetteten Schachtes mittels der so genannten Finite-Element-Methode (FEM), bei der der Schacht in seiner Geometrie exakt erfasst und in Bezug auf seine Festigkeit detailliert berechnet wurde. Der zukunftssichere Schacht ist im Baukastensystem aufgebaut und besteht aus den Spritzgussteilen Konus, Schachtring und -boden. Da die Bauteile komplett aus ungefülltem Polypropylen gefertigt werden, ist das System äußerst robust, selbst bei niedrigen Einbautemperaturen. Auch zeichnet es sich durch eine hohe chemische Resistenz aus.



Icon: 100 Jahre


Wirtschaftlichkeit und Lebenszykluskosten im neuen Vergaberecht


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Mit der Novellierung des Vergaberechts 2016 wurde die Wirtschaftlichkeit von Investitionen erstmals gesetzlich klar definiert: Der Zuschlag soll auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis erteilt werden. Damit rücken Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation in den Fokus der Betrachtung. Sie werden in den so genannten Lebenszykluskosten abgebildet: von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung. So können beispielsweise nachhaltige Produkte aus energieeffizienter Produktion durch höhere Punktzahl bei der Zuschlagswertung belohnt werden. Das bedeutet: Nicht mehr das in der Anschaffung günstigste Angebot macht das Rennen. Den Zuschlag bekommt das Produkt, das über den gesamten Lebenszyklus betrachtet – von der Fertigstellung über Betrieb bis Rückbau – das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.


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